Erwiderung:
Inhaltlich ist nicht viel auf die Besprechung von M. Borgolte, Berlin, zu erwidern. Zum Teil hat er meine Argumente nicht verstanden oder gelesen, zum Teil urteilt er aus persönlichen Vorlieben oder Abneigungen, die kaum einer Diskussion zugänglich sind. Warum die Suche nach dem Ursprung des Glaubens an das Herrenrecht der ersten Nacht im Mittelalter anachronistisch sein soll, kann ich nicht nachvollziehen, zumal die Arbeit einen deutlich formulierten anthropologischen Erkenntnisanspruch hat. Mit seinem Hinweis auf Droysen macht er es sich recht einfach - entzieht damit aber auch gleichzeitig jeder Forschung nach dem "Ursprung der Dinge" die Berechtigung. Wo wären wir heute mit dieser Maxime in den Naturwissenschaften angelangt? Wohl nicht viel weiter als bei Alchemie und Aberglauben. Wenn man so pauschal die gesamte Fragestellung, ja die gesamte Wissenschaft als solche negiert, ist natürlich kaum noch eine positive Beurteilung möglich. Daß Borgolte meinen Stil als mühselig und wenig fesselnd empfunden hat, ist traurig. Gerade in dieser Beziehung hatte ich mir ein positiveres Urteil erhofft, zumal die meisten Leser bislang fanden, daß der Text durchaus spannend geschrieben sei. Es handelt sich halt um schwierige rechtshistorische Materie und nicht um Gute-Nacht Lektüre.
Die Vermutung, ich hätte aufgrund von Orthographie- und Grammatikfehlern irgendwann selber die Geduld mit dem Buch verloren, ist frech. Natürlich gibt es mehr solcher Fehler, wenn der Verlag keine Zweitkorrektur unternimmt und alles in der Hand des Autors liegt, aber mir damit gleich zu unterstellen, die Zahl formaler Fehler sei mit meinem Interesse an der Sache zu korrelieren, ist unfair. Außerdem möchte ich bezweifeln, daß die Zahl in die Hunderte geht. Über eine genaue Aufstellung derselben würde ich mich, im Hinlick auf eine evtl. zweite Auflage, freuen.
Borgoltes Zurückweisung meiner Hypothese des Ursprungs vom Glauben an das Herrenrecht der ersten Nacht aufgrund der Besonderheiten des germanischen Eheschließungsrechts mit dem Hinweis auf die schwache Quellenbasis ist nicht besonders stichhaltig. Meine Argumente bezüglich der Verbreitung dieses "spezifischen Rechtsgeschäfts" hat er nicht beachtet, die Argumentation als solche wohl auch nicht richtig verstanden (Dies legt zumindest folgender Wortlaut nahe: "Durch diese Heiratsabgabe hätten sich, so Wettlaufer, die jungen Frauen vom Recht der ersten Nacht freikaufen können; dieses habe dem Herrn zugestanden, weil er einst für den unfreien Bräutigam das Brautgeld bezahlt hätte"). Sein Gegenvorschlag, das Herrenrecht mit der Deflorationspflicht zu assoziieren, zeigt, daß er meine Ausführungen über die äußere Form von ländlichen Rechtstexten des späten Mittelalters nicht verstanden oder gelesen hat (ständige Wiederholungen von Rechtshandlungen als Grundlage für die Aufrechthaltung von Gewohnheitsrecht)- ansonsten würde er kaum Brathueil und die irischen Sagen aus dem 11. Jahrhundert (mit Bezug auf archaische Zeiten!) miteinander in Verbindung setzten. Das ist nun wahrlich anachronistisch und ist schon von der älteren Forschung zurecht verworfen worden.
Alles in allem eine unerfreuliche Besprechung, die nichts in der Sache beiträgt, auch wenn zum Ende hin der soziobologische und humanethologische Erklaerungsansatz der Arbeit von Borgolte als mutig gewuerdigt wird. Aber handelt es sich nicht gerade hier wieder um eine Beweisführung auf der Suche nach dem Ursprung der Dinge ....
Kiel, den 3.11.1999Jörg Wettlaufer
Eine erfreuliche Besprechung von einem Kenner der Materie.
Eine erfreuliche Besprechung.
Der Autor kritisiert vor allem die fehlende Rezeption der Arbeiten Michel Foucaults und die Nichtverwendung des "Diskursbegriffs". Außerdem haelt er die "angestrebte Instrumentalisierung evolutionsbiologischer Hypothesen" fuer einen "performativen Selbstwiderspruch". Meine Absicht, biologische Grundlagen von Kultur an Hand des Beispiels des Herrenrechts der ersten Nacht aufzuzeigen, konnte T. Walter nicht nachvollziehen. Vielmehr behauptet er, dass nur real existente Handlungen auch gattungsgeschichtlich interpretiert werden koennten, nicht aber ein "Mythos", der nur kulturwissenschaftlich gedeutet werden koenne. (S. 173) Hier zeigt sich eine sicher nicht wenig verbreitete Fehleinschaetzung des Erklaerungspotentials evolutionaerer Verhaltensforschung bzw. Kulturgeschichte, die natuerlich auch die Entstehung kultureller Phaenomene, Diskurse, Mythen, Fiktionen und auch symbolischer Handlungen zu erklaeren vermag. Ich verweise auf meinen Aufsatz in Human Behavior and Evolution über das Herrenrecht der ersten Nacht als maennliche Machtdemonstration. T. Walter kuendigt auf seiner homepage zwei kritische Arbeiten zum Thema Biologie und Kulturwissenschaften an:
Apokalypse und Universalwissenschaft: Zu Konjunkturen der „Einheit des Wissens“ anläßlich von Edward O. Wilsons gleichnamigem Buch. [Publikation in Vorbereitung]. (10 S.)
Bernhard Kleeberg / Tilmann Walter: Der mehrdimensionale Mensch. Zum Verhältnis von Biologie und kultureller Entwicklung, in: Bernhard Kleeberg u.a. (Hg.): Die List der Gene. Strategeme des Neuen Menschen (Literatur & Anthropologie). Tübingen 2001, 19-71.
Jörg Wettlaufer, 09.04.2001
Der Text dieser sehr positiven Rezension steht nun online zur Verfuegung.
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